Die Bürgergemeinde Landquart besteht aus den in der politischen Gemeinde Landquart (bestehend aus den Ortsteilen; Igis, Landquart und Mastrils) wohnhaften Ortsbürgern.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.

Die ordentlichen Organe der Bürgergemeinde sind:
a) die Bürgergemeindeversammlung
b) der Bürgerrat
c) die Rechnungsrevisoren