Einbürgerungen

Das Landquarter Bürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Landquart erteilt oder zugesichert werden.

Die Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde Landquart beträgt 5 Jahre für Schweizer/innen und Ausländer/innen. Unmittelbar vor der Gesuchseinreichung beträgt die Wohnsitzdauer in der
Gemeinde Landquart 2 Jahre.

Die Verwaltung prüft die formellen Anforderungen und leitet die Dokumente an die Einbürgerungskommission weiter.

Die Einbürgerungskommission lädt die gesuchstellende Person zu einem Gespräch ein, in dem insbesondere die Integration und Vertrautheit gemäss Artikel 6 KBüV 2 geprüft werden. Sie
erstellt einen Bericht und erstattet dem Bürgerrat Antrag.