Frühere Einbürgerungen

Igis erteilt dem Feldmarschall Ulysses von Salis-Marschlins das Nachbarrecht

(GAI Urk.14)

Weil die Gemeinde aber bezüglich Wun und Weide, wie auch Alpen, schlecht versehen ist, verknüpft sie ein Abkommnis damit. Dasselbe bestimmt:

  1. Dass der Feldmarschall in Igis Gericht und Recht nehmen und geben und Bot undVerbot halten soll, wie andere Gemeindegenossen.
  2. Er verehrt der Gemeinde 452 Kronen.
  3. Die Gemeinde gestattet ihm, nur 12 Kühe und 2 Schweine in die Alp zu tun.
  4. Auf den Igiser Feldern ist er zu keinerlei Frühlings- und Herbstazung berechtigt. Dagegen stehen ihm die gemeinsame Weide, das Ried und alle Nutzbarkeiten und Genussamen zu, wie jedem andern Nachbaren.
  5. Auf die Ochsenweide soll Marschlins nicht mehr als 2 Paar Ochsen treiben. Bezüglich des Wuhrens bleibt es beim Hergebrachten. Bei ausserordentlichen Fällen hat sich Marschlins die Unterwerfung unter den Wuhrzedel gefallen zu lassen.
  6. Wenn es dazu kommt, dass man schnitzen muss, soll sich der Marschall dem Schnitz, der sein im Gebiet unseres Hochgerichts liegende Vermögen betrifft, nicht wiedersetzen.

Ulysses von Salis hatte 1633 das Schloss Marschlins erworben und neu aufgebaut. Er war Stammvater der von Salis-Marschlins.

Einbürgerungsgesuch des Carl von Pestalozzi

An den Hochgeachten Herrn Ammann und Wohlweise Obrigkeit löblicher Gemeinde Igis

Hochgeachtete Hochzuverehrende Herrn!
Die äusserst gütige und freundschaftliche Aufnahme die ich seit meiner hiesigen
Anwesenheit bey Ihnen Hochzuverehrende Herren und sämtlichen Mitgliedern Ihrer
löblichen Gemeinde gefunden habe hat mich mit dem lebhaftesten herzlichsten Danke und zugleich mit dem Wunsche erfüllt näher in Ihrer Mitte aufgenommen zu werden. Ich bin daher so frey mein diessfälliges ergebenstes Ansuchen an dieselben zu richten mich als Bürger Ihrer Löblichen Gemeinde aufnehmen zu wollen, und bitte Sie dabey überzeugt zu sein dass keinerlei selbstsüchtigen Zwecke von was immer einer Art sie auch sein möchten diesen Wunsch in mir rege machten wohl aber das Verlangen durch ein noch engeres Band die freundschaftlichen Verhältnisse noch fester zu knüpfen, welche mir den Aufenthalt in Ihrer Löblichen Gemeinde so werth und angemessen machen.

Genehmigen Sie Hochzuverehrende Herren anbey für sich und zu Handen Ihrer
Löblichen Gemeinde die Versicherung ausgezeichneter Hochschätzung und Ergebenheit
Ihres ganz ergebensten Dr Carl v. Pestalozzi
Marschlins d 16. Nov. 1820

Oberst C. v. Pestalozzi, der Ehegatte der Barbara Jacobea von Salis-Marschlins (1793-1871), wurde noch im gleichen Jahr ins Igiser Bürgerrecht aufgenommen.

Einbürgerungsgesuch des Friedrich Wassali

Chur den 4. Oct. 1850
An die löbliche Obrigkeit von Igis.
Hochgeachtete Herren !

Da der Unterzeichnete das Gut zum Russhof sammt den übrigen zur Masse des Herrn Land. Lareda selig gehörenden Effekten kaufweise übernommen hat und gesonnen ist den grössten Theil des Jahres auf dem Gute zuzubringen, so hat er sich entschlossen, sich zum Bürgereinkauf in der Gemeinde Igis zu melden. Obgleich das Russhofgebäude selbst auf Zizersergebiet liegt (*1),
so zieht der Unterfertigte doch vor sich bei der löbl. Gemeinde Igis zum Einkauf zu melden, weil einerseits der grösste Theil der Güter auf Igisergebiet liegt und anderseits besonders weil er wegen der konfessionellen Verhältnisse der Gemeinde Zizers nicht gerne zu Anständen Veranlassung geben möchte, zugleich hegt er die Hoffnung, dass es mit der Zeit gelingen möchte, die unnatürlichen Grenzverhältnisse zwischen den beiden Gemeinden zu ändern, so dass auch das
Russhofgebäude selbst dem Igisergebiete zufällt.
Der Unterzeichnete ist keineswegs gesonnen die jetzigen Bürger in Bezug auf Alpen oder Gemeindegüter zu schmälern; er verpflichtet sich daher auf den Fall, dass die löbl. Gemeinde Igis ihn als Bürger aufzunehmen belieben würde nicht mehr Vieh in die Gemeindsalp zu schicken als etwa ein anderer Gemeindsbürger und verzichtet zudem noch auf die ihm selbst allfällig zutreffenden Gemeingüter zu Gunsten des Pfrundtheil oder Armenfonds , je nach dem die löbl. Obrigkeit dieses Bene dem einen oder anderen Fond zusprechen will.

Unter solchen Bedingungen sieht nun der Unterzeichnete der Erklärung der löbl. Gemeinde in Bezug auf die Bürgeraufnahme entgegen, und erklärt sich zu diesem Behufe bereit Gulden achthundert zu bezahlen.

In Erwartung einer geneigten Entsprechung geharrt mit volllkommenster Hochachtung Einer wohllöbl. Obrigkeit und löbl. Gemeinde
Ergebenster Diener Fried. Wassali.

*1 Der Russhof, resp. der spätere Plantahof wurde erst 1913 im Zuge der regierungsrätlich verordneten Grenzkorrekturen und Aufhebung der Exklaven eingemeindet. Zur Person von Friedr. Wassali siehe Angaben im Kapitel "Bürgergeschlechter".